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Häufig
gestellte Fragen

FAQ

Liebe Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,

In unseren häufig gestellten Fragen (FAQ) finden Sie schnell Antworten auf die wichtigsten Themen rund um die Mitgliedschaft und den Glasfaserausbau. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns gern persönlich.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG

 

 
Fragen zur Mitgliedschaft

Warum akzeptiert die Genossenschaft vorübergehend keine weiteren Mitgliedschaftsanträge?

Insbesondere Wohnraum zu günstigen Konditionen ist knapp und inzwischen sind auch soziale Konflikte spürbar. Wir tragen zur Entlastung bei, jedoch übersteigt auch in unserer Genossenschaft die Nachfrage unserer Mitglieder das Vermietungsangebot. Wir streben eine Wohnungsversorgung an, die gewährleistet, dass für einen Wohnungsbewerber unter Berücksichtigung einer Wartezeit die wohnliche Versorgung nicht unwahrscheinlich ist. Um dies zu gewährleisten, gibt es bereits seit Jahren nur noch eine limitierte Zunahme des Mitgliederbestandes.

Bis wann gelten diese Beschränkungen?

Die vorübergehende Beschränkung zu den Mitgliedschaftsanträgen gelten bis zum 31. Dezember 2025.

Wie kann ich über Updates oder Änderungen bezüglich dieser Beschränkung informiert werden?

Wir empfehlen, die offiziellen Kommunikationskanäle der Genossenschaft zu verfolgen, um über etwaige Updates oder Änderungen bezüglich der Mitgliedschaftsanträge informiert zu werden. Dies könnte beispielsweise unsere Homepage sein.

Gibt es eine Warteliste?

Nein, es gibt derzeit keine Warteliste für Mitgliedschaftsanfragen.

Gibt es Ausnahmen von dieser vorübergehenden Beschränkung?

Nein.

Wann sollte ich meinen Mitgliedschaftsantrag einreichen, wenn ich Interesse an der Mitgliedschaft habe?

Wenn Sie Interesse an der Mitgliedschaft haben und bislang noch keinen Antrag gestellt haben, sollten Sie den genannten Zeitraum bis zum 31. Dezember 2025 abwarten. Sollten Sie nach Ablauf dieser Frist weiterhin an einer Mitgliedschaft interessiert sein, informieren Sie sich bitte zu gegebener Zeit auf unserer Homepage (Antragsvorlage Neumitgliedschaft der BWV) über die dann geltenden Bestimmungen.

Was muss ich bei einem Antrag auf Mitgliedschaft sonst noch beachten?

Entsprechend der Regelungen unserer Satzung ist mit der Aufnahme in die Genossenschaft ein Eintrittsgeld in Höhe von 200,00 € zu entrichten sowie ein Pflichtanteil in Höhe von 650,00 € zu zeichnen. Für den Bezug einer Genossenschaftswohnung ist in der Regel ein zweiter Pflichtanteil in Höhe von 650,00 € zu erbringen.

Meine Frage wurde nicht beantwortet. Wohin kann ich mich wenden?

Alle Fragen rund um die Mitgliedschaft beantworten wir Ihnen gern.
Sie erreichen das Team Mitgliederwesen unter der Telefonnummer 030/79 00 94-91
oder richten Sie Ihre Anfrage an mitgliederwesen@bwv-berlin.de

 

Fragen zum Glasfaserausbau

Ich habe eine Information erhalten, dass in meinem Haus ein Glasfaseranschluss verlegt werden soll. Wofür benötige ich ein Glasfaserkabel?

Hauptvorteil der Umrüstung auf Glasfaser ist die zuverlässige Versorgung mit schnellem Gigabit-Internet. Mit der neuen Glasfaserversorgung ist über viele Jahre hinweg eine problemlose Anpassung der Bandbreiten und Übertragungskapazitäten an die stetig steigende Nachfrage sichergestellt. Hinzu kommt, dass Lichtleiter völlig unempfindlich gegen Störeinflüsse sind, die zum Beispiel von Mobilfunkgeräten und dergleichen ausgehen können. Die hohe Übertragungskapazität sorgt zudem dafür, dass jede gebuchte Bandbreite immer problemlos bereitgestellt werden kann.

Warum müssen Techniker:innen in meine Wohnung?

Die Glasfaserleitungen werden vom Keller aus zu allen Wohnungen im Haus verlegt. Dafür wird zwingend Zugang zu allen übereinanderliegenden Wohnungen des Hauses benötigt. Über die genauen Termine werden Sie rechtzeitig vorab informiert. Achten Sie auf Post in Ihrem Briefkasten und Aushänge in Ihrem Haus.

Ich soll einen Glasfaseranschluss in meiner Wohnung erhalten. Was passiert am Installationstag?

Es werden kleinere Bohrarbeiten durchgeführt und das Glasfaserkabel wird über vorhandene Leerrohre, neue Aufputzkanäle oder Kaminschächte verlegt. Die Auswirkungen für Sie werden so gering wie möglich gehalten. Unsere Servicepartner sind angehalten, Ihre Wohnung so zu verlassen, wie sie sie vorgefunden haben.

Mir wurde ein Installationstermin für meine Wohnung mitgeteilt. Ich bin an diesem Tag aber nicht zu Hause. Was kann ich tun?

Unsere Servicepartner benötigen am Installationstag Zugang zu allen Wohnungen des Hauses, da die Arbeiten ansonsten nicht durchgeführt werden können und ein neuer Termin für alle Bewohner:innen des Hauses vereinbart werden muss. Sollten Sie selbst zum benannten Installationstag nicht anwesend sein können, bitten Sie Freund:innen, Verwandte oder Nachbar:innen um Hilfe oder wenden Sie sich direkt an den PŸUR Servicepartner. Den Kontakt finden Sie auf Aushängen in Ihrem Hauseingang oder im Briefkasten.

Ich möchte keine Produkte von PŸUR nutzen. Warum muss der Glasfaseranschluss trotzdem in meiner Wohnung installiert werden?

Da die Leitungen vom Keller des Hauses aus durch alle Wohnungen geführt werden müssen, kann keine Wohnung ausgelassen werden. Selbst wenn Sie keine PŸUR Produkte nutzen möchten, ist die Installation in Ihrer Wohnung notwendig. Bitte seien Sie fair gegenüber Ihren
Nachbar:innen. Sie können den Glasfaseranschluss nur dann nutzen, wenn er im gesamten Haus installiert werden konnte.

Wenn Sie DSL-Produkte von anderen Anbietern (Anschluss an der Telefondose) nutzen, bleiben diese von der Umstellung auf Glasfaser unberührt.

Kostet mich der Glasfaseranschluss Geld?

Als Mieter:in fallen für Sie keine Kosten an.

Ist ein Sendersuchlauf erforderlich?

Nein, es ist kein Sendersuchlauf erforderlich.

Ändert sich mein Vertrag durch die Umstellung auf die neue Glasfasertechnologie?

An Ihrem bestehenden Vertrag ändert sich nichts. Laufzeit und Kündigungsfrist bleiben bestehen. Sie nutzen Ihr Produkt wie gewohnt und haben weiterhin Ihre bekannte Vertragsnummer. Auch Ihre Kundendaten zum Kundenportal und der PŸUR App bleiben unverändert. Sollten Sie ein Telefonprodukt von uns haben, sind Sie weiterhin unter Ihrer gewohnten Rufnummer erreichbar.

Warum bekomme ich eine neue FRITZ!Box?

Um den Anschluss mit der neuen Technologie nutzen zu können, ist es erforderlich die passende Hardware zu verwenden. Wenn Sie bereits eine PŸUR Hardware (z.B. Kabelmodem) nutzen, erhalten Sie ca. 14 Tage vor Umstellung auf die neue Glasfasertechnologie kostenfrei eine neue FRITZ!Box.

Bekomme ich Unterstützung bei der Einrichtung der neuen Hardware?

Sobald der PŸUR Servicepartner den Glasfaseranschluss in Ihrer Wohnung installiert und aktiviert hat, führt er eine Funktionsprüfung des Anschlusses durch und richtet die FRITZ!Box in der Standardeinstellung ein.

Hinweis: Haben Sie ein eigenes Endgerät (Router), führen Sie die Einrichtung bitte selbstständig durch.

Kann ich als Benutzer die neue FRITZ!Box selber konfigurieren?

Die FRITZ!Box wird von uns automatisch für die sofortige Nutzung konfiguriert. Erfahrene
Nutzer können die Konfigurationen anpassen.

Kann ich einen eigenen Router verwenden?

Ja, Sie können Ihren eigenen Router nutzen. Wichtig ist, dass der Router auch die Bandbreite des Glasfaseranschlusses verarbeiten kann. Bei einem älteren Gerät kann das unter Umständen nicht gewährleistet sein. Der durch uns bereitgestellte FRITZ!Box Router ist bereits
für die neue Glasfasertechnologie geeignet.

Was passiert, wenn sich der Bau verzögert?

Dies erfahren Sie über einen Aushang im Eingangsbereich Ihres Hauses. Sollte sich der Bau verzögern, können sie Ihren bisherigen Anschluss bis zum Tag der Signalumstellung weiterhin nutzen.

Was passiert mit den Fernsehdosen in den anderen Räumen?

Alle bisherigen TV-Anschlüsse bleiben erhalten und können genutzt werden.

An wen wende ich mich wenn ich Fragen habe?

Bei allen technischen und organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an die von PŸUR ausführende Installationsfirma.
Kontaktdaten werden bei Ankündigung zum Ausbau rechtzeitig bekannt gegeben.

An wen wende ich mich bei Störungen?

Kontakt PŸUR 030 - 25 77 77 77

Beamten-Wohnungs-Verein
zu Berlin eG

Lutherstraße 11 | 12167 Berlin

Tel. 030/79 00 94-0
Fax 030/79 00 94-99

mail
www.bwv-berlin.de

Genossenschaftsregister
AG Charlottenburg GnR 61 B

Geschäftszeiten

Montag, Mittwoch
und Donnerstag
von 8.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag
von 10.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
von 8.00 bis 12.00 Uhr

Vorstand

Dipl.-Kfm. Sven Einsle
Dipl.-Ing. Patricia March (MBA)

Bankverbindung

Aareal Bank AG
BLZ 550 104 00
Kto.-Nr. 764 6987 72
BIC AARBDE5WDOM
IBAN DE40 5501 0400 0764 6987 72

USt-IdNr.: DE 136626267

Mitglied im Prüfungsverband
BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V.

Lentzeallee 107 | 14195 Berlin

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Vorsitzender des Aufsichtsrates
Uwe Jessen
mail: aufsichtsrat@bwv-berlin.de