Genossenschaftliche
Rückvergütung
für das Jahr 2025
Genossenschaftliche Rückvergütung für das Geschäftsjahr 2025
Liebe Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,
als Genossenschaft stehen unsere Mitglieder im Mittelpunkt unseres Handelns. Deshalb freuen wir uns sehr, unsere wohnenden Mitglieder auch in diesem Jahr am wirtschaftlichen Erfolg der BWV zu Berlin eG zu beteiligen.
Der Vorstand hat beschlossen, für das Geschäftsjahr 2025 eine genossenschaftliche Rückvergütung in Höhe von 1,6 % der im Jahr 2025 gezahlten Nutzungsgebühren auszuschütten.
Mit dieser besonderen Form der Mitgliederförderung setzen wir einen wesentlichen Grundgedanken des Genossenschaftswesens um: Unsere Mitglieder profitieren direkt vom gemeinsamen wirtschaftlichen Erfolg. Die BWV zu Berlin eG gehört damit zu den wenigen Genossenschaften in Berlin und Brandenburg, die ihren Mitgliedern eine solche Rückvergütung gewähren.
- Mitglieder, die uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, erhalten die Rückvergütung automatisch im August 2026 auf ihr hinterlegtes Konto überwiesen.
- Mitglieder ohne SEPA-Lastschriftmandat können den ausgewiesenen Rückvergütungsbetrag mit der Überweisung ihrer Nutzungsgebühr für September 2026 verrechnen.
- Ehemalige Nutzerinnen und Nutzer bitten wir, uns ihre aktuelle Bankverbindung schriftlich mitzuteilen, damit wir die Auszahlung veranlassen können.
Die Auszahlung erfolgt vorbehaltlich einer Verrechnung mit eventuell bestehenden Forderungen gegenüber der Genossenschaft. Die genossenschaftliche Rückvergütung ist für Mitglieder nicht steuerpflichtig.
Wir bedanken uns bei unseren Mitgliedern für ihr Vertrauen und ihren Beitrag zur erfolgreichen Entwicklung unserer Genossenschaft.
Haben Sie noch Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, gern auch über unser Mitgliederportal.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG
gez. Sven Einsle gez. Ines Schenke
Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied