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Aufnahme von Neumitgliedern

Anträge auf den Erwerb der Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft von Mitgliedern für deren minderjährige Kinder

Liebe Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen sicher bekannt ist, hat der Vorstand bereits seit geraumer Zeit nur eine eingeschränkte Aufnahme von Neumitgliedern in unsere Genossenschaft zugelassen.

Dies folgt der Einschätzung, dass eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung nur dann gegeben ist, wenn für die Wohnungsbewerber unter Berücksichtigung einer Wartezeit die wohnliche Versorgung noch mit einem objektiven Nutzen verbunden ist. Gleichwohl wirkt die Aufnahme neuer Mitglieder der demografischen Überalterung unserer Solidargemeinschaft entgegen, sichert zukünftige Wohnungsnachfrage und stärkt die Eigenkapitalbasis sowie den genossenschaftlichen Generationenvertrag.

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand beschlossen, dass ab sofort und bis auf Weiteres

Anträge auf den Erwerb der Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft von Mitgliedern für deren minderjährige Kinder

an uns gerichtet werden können.

Für die formlose Antragstellung bitten wir interessierende Mitglieder unser digitales Serviceangebot zu nutzen. Dort generieren Sie bitte unter der Rubrik „Meldungen“ eine neue „Meldung“. Anschließend wählen Sie Ihren „Mitgliedervertrag“ und die „Meldungsart“ Antrag auf Mitgliedschaft aus.  Als „Meldungskategorie“ nutzen Sie bitte minderjährige Kinder als Auswahlkriterium.

Zur Vermeidung von Rückfragen bitten wir die Interessenten weitergehend, uns im Feld „Nachricht“ folgende Informationen für das minderjährige Kind zu überlassen:

  • Vor- und Nachname,
  • Geburtsdatum,
  • Wohnanschrift,
  • Vor- und Nachname sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters (sofern dieser nicht selbst der Antragsteller ist)

Über die eingehenden Aufnahmeanträge entscheidet der Vorstand der Genossenschaft nach Datum der Antragstellung.

Entsprechend der Regelungen unserer Satzung ist mit der Aufnahme in die Genossenschaft ein Pflichtanteil in Höhe von EUR 650,00 zu zeichnen. Auf die Erhebung eines Eintrittsgeldes wird bei minderjährigen Kindern eines Mitgliedes verzichtet (§ 5 Abs. 2 der Satzung).

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aktuell Interessenten außerhalb des vorstehenden Personenkreises in der Regel nicht den Erwerb der Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft ermöglichen können.

Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Mitgliedschaftserwerb? Unser Team Mitgliederwesen steht Ihnen telefonisch unter 030/79 00 94-91 oder per Mail an mitgliederwesen@bwv-berlin.de jederzeit gern zur Verfügung.  

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr/e

Sven Einsle & Ina Silbe

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Kto.-Nr. 764 6987 72
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