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Ihre Kandidatur
Wir freuen uns über Ihre Kandidatur! - Wahlen zum Aufsichtsrat am 22. Juni 2023
Der Aufsichtsrat ist das Beratungs- und Kontrollorgan unserer Genossenschaft und ihm gehören neun Mitglieder an. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Vertreterversammlung satzungsgemäß für 3 Jahre gewählt. Im Rahmen der ordentlichen Vertreterversammlung am 22. Juni 2023 wird u.a. die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates Gegenstand der Tagesordnung sein.
Es wäre wünschenswert, wenn sich aus dem Kreis unserer Mitglieder zahlreiche Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stellen, um die Zukunft der Genossenschaft mitzugestalten.
Gern haben wir zu Ihrer Information und Entscheidungsfindung einige Informationen zum Aufsichtsratsmandat zusammengestellt:
Welche Aufgaben hat der Aufsichtsrat?
Der Aufsichtsrat hat im Interesse der Mitglieder die Geschäftsführung des Vorstands zu beraten und zu überwachen, den Jahresabschluss und den Lagebericht des Vorstandes zu prüfen, sowie der Vertreterversammlung hierüber Bericht zu erstatten. Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich. Die einzelnen Aufgaben des Aufsichtsrates ergeben sich aus den §§ 38 – 40 GenG und aus der Satzung.
Welche Voraussetzungen benötigt ein Kandidat für den Aufsichtsrat?
Jedes Mitglied einer Genossenschaft kann in den Aufsichtsrat gewählt werden. Zusätzlich kommen auch die zur Vertretung befugten Personen einer juristischen Person, welche selbst Mitglied der Genossenschaft ist, in Betracht. Allerdings sollte bei der Entscheidung über eine Kandidatur beachtet werden, dass die erforderliche Zeit zur Teilnahme an den Sitzungsterminen zur Verfügung steht. Jedes Aufsichtsratsmitglied muss weiterhin Mindestkenntnisse und -fähigkeiten besitzen oder sich aneignen, die zum Verständnis oder zur sachgerechten Beurteilung der in der Genossenschaft ablaufenden üblichen Geschäftsvorgänge erforderlich sind.
Wie erfolgt die Kandidatur zum Aufsichtsrat?
Jedes Mitglied ist berechtigt, Kandidaten oder sich selbst als Kandidat zur Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen. Dies kann auch noch in der wählenden Vertreterversammlung erfolgen.
Vorgeschlagen werden können nur Personen, die ihre Bereitschaft zur Annahme der Wahl erklärt haben. Diese Erklärung kann während der Versammlung, aber auch im Vorfeld – etwa durch schriftliche Erklärung – abgegeben werden.
Die Kandidatenvorschläge werden in der Vertreterversammlung zum Tagesordnungspunkt „Wahlen zum Aufsichtsrat“ unterbreitet, können aber auch vorab an die Genossenschaft übermittelt werden.
Welche Vergütung bekommt ein Aufsichtsratsmitglied und wer bestimmt diese?
Art und Höhe der Vergütung werden nach Maßgabe der Satzung und durch Beschluss der Vertreterversammlung festgelegt.
Bei Interesse an einer Kandidatur oder Benennung einer Kandidatur melden Sie sich bitte rechtzeitig per Mail unter
ehrenamt@bwv-berlin.de, telefonisch unter 030 / 790094-20, per Fax an 030 / 79 00 94-99 oder per Post an Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG, Lutherstraße 11, 12167 Berlin.
Wir freuen uns über zahlreiche Kandidatenvorschläge und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung.
Ihre
Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG