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Die ordentliche Vertreterversammlung kann derzeit Aufgrund der aktuellen Schutzvorschriften nicht stattfinden
Liebe Mitglieder,
wir hoffen, dass Sie, Ihre Familien und Freunde gesund und die Folgen der Krise beherrschbar sind.
Satzungsgemäß hat die ordentliche Vertreterversammlung in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres stattzufinden (§ 32 der Satzung). Aufgrund der aktuellen Schutzvorschriften ist es uns leider nicht möglich, dieses Satzungserfordernis zu erfüllen. Nach aktuellem Planungsstand werden wir die ordentliche Vertreterversammlung 2020 in der zweiten Augusthälfte durchführen.
Insofern können die Beschlüsse über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019 ebenso erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen, wie die Feststellung des Jahresabschlusses 2019. In Folge werden die Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben oder eine etwaige Dividendenausschüttung vermutlich nicht vor September 2020 möglich sein.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr*e
Sven Einsle Ina Silbe